Wenn Sie diesen Sommer mit dem Auto nach Italien reisen, sollten Sie sich unbedingt über eine wichtige Gesetzesänderung informieren. Denn Italien hat seine Vorschriften zur Reifenverwendung im Sommer verschärft. Wer sich nicht daran hält, riskiert Bussgelder zwischen 419 und 1’682 Euro – (400 bis 1’600 Schweizer Franken) – sowie ein sofortiges Fahrverbot!

 

Was ist neu?

Zwischen dem 15. Mai und dem 14. Oktober dürfen Fahrzeuge in Italien nicht mehr mit Winter- oder Ganzjahresreifen unterwegs sein, wenn deren Geschwindigkeitsindex (Speed-Index) unter dem in der Typengenehmigung eingetragenen Wert liegt.

Beispiel:

Ist für Ihr Fahrzeug ein Reifen mit Index V (240 km/h) vorgeschrieben, Sie fahren aber mit einem Winterreifen der Klasse H (210 km/h), verstossen Sie gegen das Gesetz – selbst wenn der Reifen technisch in gutem Zustand ist.

 

Besonders betroffen sind:

  • Privatfahrzeuge, die im Winter (evtl. frisch nach einem Autoankauf) mit weicheren oder günstigeren Reifen ausgestattet wurden
  • SUVs und Geländewagen, oft mit M+S- oder Ganzjahresreifen mit reduziertem Speed-Index
  • Wohnmobile & Camper, die spontan in den Süden aufbrechen
  • Firmen- und Lieferfahrzeuge
  • Touristen aus der Schweiz, die sich der italienischen Sommerregelung nicht bewusst sind

Die italienischen Behörden kontrollieren streng – besonders in Grenzregionen und auf Autobahnen. Bei Verstössen kann die Polizei nicht nur ein Bussgeld verhängen, sondern das Fahrzeug auch sofort stilllegen.

 

Kein direkter Geschwindigkeitsindex in den Schweizer Papieren

Der Speed-Index ist für Schweizer Fahrzeuge nicht direkt in dem Fahrzeugausweises ersichtlich – aber er ist trotzdem verbindlich. Wer in Italien unterwegs ist, muss sicherstellen, dass der montierte Reifen den vom Hersteller freigegebenen Geschwindigkeitsindex erfüllt – sonst drohen Strafen.

 

Wo finde ich den richtigen Geschwindigkeitsindex?

Im Handbuch des Fahrzeugs (Betriebsanleitung)

Auf dem aktuellen Reifen (Kennzeichnung z. B. „205/55 R16 91V“ → das „V“ ist der Speed-Index)

Beim Fahrzeughersteller oder der Typengenehmigung (Form 13.20A), welche bei Importen oder Zulassungen verwendet wird

Oder durch eine Reifenfreigabe von Werkstätten oder Reifenhändlern

 

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